Endlich Urlaub! Du hast das ganze Jahr hart gearbeitet und dich auf ein paar freie Tage gefreut. Aber was, wenn du am Urlaubsort krank wirst? Für viele Arbeitnehmer ist eine Krankheit im Urlaub ein Albtraum. Hier erfährst du, was du in einer solchen Situation wissen solltest.
Als Arbeitnehmer steht dir das Recht auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu. Das bedeutet: Werden Tage deines Urlaubs durch Krankheit beeinträchtigt, gehen diese nicht von deinem Urlaubsanspruch ab. Doch es gibt einige Punkte, die du beachten solltest.
Laut Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) § 9 und § 5 Abs 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes bleibt dein Urlaubsanspruch arbeitsrechtlich erhalten, wenn du während des Urlaubs arbeitsunfähig wirst. Fühlst du dich so unwohl, dass du arbeitsunfähig bist, musst du deinen Arbeitgeber umgehend informieren.
Deine Anzeige- und Nachweispflichten umfassen das Vorlegen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Dieses Attest bestätigt deine Arbeitsunfähigkeit und gibt die voraussichtliche Dauer deiner Erkrankung an. Beachte dabei die Fristen für die Krankmeldung.
Krankheitsmeldung im Urlaub: Wenn du während deines wohlverdienten Urlaubs plötzlich krank wirst, ist es von großer Bedeutung, dass dein Arbeitgeber als auch die Krankenkasse sowohl umgehend über deine Erkrankung zu informieren. Denn nur so können mögliche Hindernisse vermieden werden.
Achte darauf, dass der Arzt, der dir deine Krankschreibung ausstellt, den genauen Tag deiner Krankheit sorgfältig festlegt. Dies kann später relevant sein, vor allem wenn es um den Anspruch auf Krankengeld geht. Eine korrekte Dokumentation deiner Erkrankung ist daher unerlässlich.
Wenn du im Urlaub krank wirst, ist neben der medizinischen Versorgung auch die richtige Ernährung wichtig für deine Genesung. Erfahre mehr in unserem Artikel über Nahrungsergänzungsmittel im Urlaub, die dir helfen können, schneller wieder fit zu werden.
Besonders knifflig kann die Situation sein, wenn du dich während deines Urlaubs im Ausland befindest und dich unwohl fühlst. Doch auch hier gelten grundsätzlich die gleichen Nachweispflichten gegenüber deinem Arbeitgeber wie in Deutschland. Du solltest ihn so schnell wie möglich über deine Arbeitsunfähigkeit informieren und ihm eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Es ist ratsam, dass das ärztliche Zeugnis von einem Arzt im Ausland ausgestellt wird, um mögliche Sprachbarrieren zu vermeiden.
Es ist wichtig zu wissen, dass die gesetzliche Krankenkasse in der Regel keine Haftung übernimmt, die bei einem ausländischen Arzt Behandlungskosten entstanden sind. Daher ist es empfehlenswert, vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Eine solche Versicherung stellt sicher, dass du im Falle einer Erkrankung im Ausland optimal abgesichert bist und die Kosten für medizinische Behandlungen erstattet bekommst.
Nicht vergessen: Deine Gesundheit steht immer an erster Stelle. Sorge daher dafür, dass du im Falle einer Krankheit im Urlaub die notwendigen Schritte unternimmst, um vom Arbeitgeber auch deine Krankenkasse sowohl darüber zu informieren als auch mögliche Belastungen abzudecken. So kannst du dich voll und ganz auf deine Genesung konzentrieren und deinen Urlaub in vollen Zügen genießen.
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Bei einer schwerwiegenden oder anhaltenden Krankheit möchtest du vielleicht deinen geplanten Urlaub nicht antreten oder fortsetzen. In diesem Fall stellt sich die Frage, ob du deinen Urlaub beenden oder sogar stornieren kannst, wenn du bereits krankgeschrieben wurdest. Die Antwort auf diese Frage ist klar und unkompliziert:
Grundsätzlich behältst du deinen vollen Urlaubsanspruch auch bei Krankheit. Das bedeutet, dass die Tage, an denen du krankheitsbedingt arbeitsunfähig warst, nicht von deinem Urlaubsanspruch abgezogen werden. Es gibt jedoch Verfahren, die eingehalten werden müssen, um diesen bestimmten Anspruch geltend zu machen.
Dazu gehört, dass du so schnell wie möglich deinem Arbeitgeber mitteilen musst, dass du erkrankt bist. Dies ermöglicht deinem Arbeitgeber, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen und möglicherweise Ersatz für deine Arbeitskraft zu organisieren. Zusätzlich ist es notwendig, eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit vorzulegen.
Diese Bescheinigung dient als Nachweis dafür, dass du tatsächlich erkrankt bist und nicht in der Lage bist deine Arbeit auszuführen. Durch die Vorlage dieser Bescheinigung stellest du dir sicher, dass dein Arbeitgeber deine Krankheit anerkennt und entsprechend handelt. Um deinen Urlaubsanspruch im Falle einer Krankheit nicht zu gefährden, ist es von entscheidender Bedeutung, diese Vorgehensweise und Anforderungen zu beachten. Indem du deinen Arbeitgeber rechtzeitig über deine Krankheit informierst und eine ärztliche Bescheinigung vorlegst, kannst du sicherstellen, dass deine Abwesenheit angemessen behandelt wird und du die Möglichkeit hast, dich zu erholen.
Obwohl niemand gerne an eine mögliche Erkrankung während seines wohlverdienten Urlaubs denkt, sollte jeder Arbeitnehmer seine Rechte und Pflichten in einem solchen Fall kennen, um optimal darauf vorbereitet zu sein.
Wenn du alle Regeln befolgst, kannst du sicherstellen, dass du deinen gesamten Resturlaubsanspruch behalten kannst, falls deine geplante Reise aufgrund einer Krankheit beendet werden muss.
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ÜBER DEN AUTOR
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